Hundeplan

Hundezentrum HSS

Nutzungsbedingungen von hundeplan.com

Geschäfts- und Nutzungsbedingungen von Hundezentrum HSS

Diese AGB sind Bestandteil und Grundlage aller vertraglichen Beziehungen die zwischen Aylin Notzon, im folgenden als Veranstalterin bezeichnet, und jeder Person entstehen, die sich verbindlich für ein Coaching, Training, Seminar, Workshop oder eine andere Veranstaltung anmelden, im folgenden Teilnehmer genannt.

§ 1 Leistungsbeschreibung

1. Workshops und Seminare

Die vertraglich vereinbarte Leistung ergibt sich aus der jeweiligen Beschreibung der Veranstaltung und der Teilnahmebestätigung, wie sie auf der Webseite www.hundezentrum-hss.de veröffentlicht bzw. dem Teilnehmer schriftlich/per Mail zugänglich gemacht wurden. Die Angaben zu den einzelnen Veranstaltungen sind so, wie sie in der Teilnahmebestätigung gemacht werden, bindend. Die Veranstalterin behält sich jedoch vor, sie zu verändern, wenn dies aus unvorhersehbaren, organisatorischen, rechtlichen oder tatsächlichen Gründen gerechtfertigt ist. Über diese Veränderungen wird so zeitnah wie möglich informiert. Soweit die Veränderungen nicht unerheblich sind, steht dem Teilnehmer das Recht zu, von der Veranstaltung zurückzutreten. Gegebenenfalls bereits bezahlte Teilnehmergebühren werden zurückgezahlt. Unerheblich sind insbesondere der Wechsel eines Veranstaltungsortes um weniger als 40 km und eine Verspätung des Beginns der Veranstaltung von weniger als 90 Minuten. Ein früherer Beginn um weniger als 90 Minuten ist ebenfalls unerheblich, wenn hierauf 24 Stunden vor geplantem Beginn auf der oben angegebenen Internetpräsenz oder per Mail hingewiesen wurde.

2. Einzel- und Gruppencoachings

Die vertraglich vereinbarte Leistung ergibt sich aus dem jeweils im Einzelfall schriftlich fixierten Vertrag. Ein wie auch immer definierter Erfolg eines Coachings kann nicht garantiert werden.

Außerdem gelten für alle unter 1. und 2. genannten Veranstaltungen folgende allgemeine Bedingungen, gegebenenfalls auch sinngemäß und soweit im Einzelfall nichts anderes nachweislich vereinbart wurde.

§ 2 Vertragsschluss und Bezahlung

Durch den Vertragsschluss gelten diese AGB als anerkannt. Die Anmeldung zu Veranstaltungen nach § 1 Nr. 1 kann schriftlich, per Mail oder über ein Buchungssystem der Veranstalterin gegenüber erfolgen. Sie stellt in allen Fällen ein verbindliches Angebot für einen Dienstleistungsvertrag dar. Die Veranstalterin nimmt das Angebot durch Absenden einer schriftlichen Teilnahmebestätigung an. Die sich aus der Veranstaltungsbeschreibung ergebende Teilnahmegebühr ist direkt nach dem Seminar oder Training per Überweisung im Voraus zu bezahlen.

Der Vertragsschluss von Veranstaltungen nach § 1 Nr. 2 kommt entsprechend oder durch mündliche Vereinbarung zustande. Die Höhe der Vergütung und Art der Bezahlung kann auf der Homepage unter dem Punkt „Preise“ eingesehen werden.

§ 3 Rücktritt und Ausfall

Bis 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn kann der Teilnehmer schriftlich ohne Begründung vom Vertrag zurücktreten. Eventuell gezahlte Teilnahmegebühren werden erstattet. Sagt der Teilnehmer bis zu 14 Tagen vorher ab, werden 50 % der Gebühr zurückerstattet, sollte der Teilnehmer kurzfristiger absagen, hat er das Recht, stattdessen einen Ersatzteilnehmer zu bestimmen. Dieser sollte in etwa dieselbe Anzahl Hunde haben wie er selbst, wenn es sich um eine Veranstaltung handelt, bei der Hunde eingeschätzt werden. Tut er das nicht, ist die Rückzahlung der Gebühr ausgeschlossen.

Ein Teilnehmer kann ohne Einhaltung einer Frist von der Veranstaltung ausgeschlossen werden, wenn er andere menschliche und/oder hündische Teilnehmer gefährdet oder die Veranstaltung in nicht unerheblichem Maße – insbesondere durch sozial unangemessenes Verhalten - stört oder sich sonst vertragswidrig verhält. Eine Erstattung gezahlter Gebühren ist in diesen Fällen ausgeschlossen. Die Veranstalterin kann eine Veranstaltung bis 14 Tage vor Beginn absagen, wenn die nötige Anzahl an Teilnehmern nicht erreicht wird. Sie kann vom Vertrag zurücktreten, falls die Veranstaltung z.B. wegen Erkrankung oder sonstiger unvorhergesehener Ereignisse, die sie nicht zu vertreten hat, ausfällt. In diesen Fällen hat der Teilnehmer keinerlei Ansprüche gegen den Veranstalter, die über die Rückzahlung eventuell geleisteter Teilnahmegebühren hinausgehen. Insbesondere haftet er nicht für Aufwendungen, die der Teilnehmer in Erwartung der Veranstaltung gemacht hat, z.B. für Fahr- und Übernachtungskosten.

§ 4 Teilnahmebedingungen und Haftungsausschluss

Die Teilnahme an den Veranstaltungen erfolgt auf eigene Gefahr. Die Veranstalterin haftet für keinerlei Schäden, die von Teilnehmern, Dritten oder deren Hunden herbeigeführt werden.

Sofern Hunde bei den Veranstaltungen zugelassen sind, haftet der Halter bzw. der Teilnehmer, der diese Hunde zur Veranstaltung mitgebracht hat, für alle Schäden, die sein Hunde erleiden oder die durch seine Hunde verursacht werden, auch dann, wenn er auf Veranlassung der Veranstalterin handelt und beispielsweise den Hund von der Leine löst. Der Teilnehmer ist verpflichtet der Veranstalterin mitzuteilen, wenn er nicht der rechtmäßige Eigentümer der mitgeführten Hunde ist.

Die mitgeführten Hunde müssen haftpflichtversichert sein und über einen ausreichenden Schutz gegen Tollwut verfügen. Der Teilnehmer verpflichtet sich, keine Hunde mitzubringen, die ansteckende Erkrankungen haben.

Er verpflichtet sich ebenfalls, den Veranstalter vor Beginn der Veranstaltung über auffällige Verhaltensweisen seiner Hunde wie übermäßige Ängstlichkeit oder Aggressivität und über Läufigkeit zu informieren. In der Regel stellen diese Besonderheiten keinen Ausschlussgrund für die Teilnahme dar, sie müssen nur gesondert durch Ergreifung passender Maßnahmen berücksichtigt werden.

§ 5 Veranstaltungen mit Einschätzung von Hunden

Einige Veranstaltungen dienen auch dazu, von den Hunden zu erfahren, welche spezifischen Funktionen und Aufgaben sie natürlicher Weise in einer Hundegruppe erfüllen können und wollen und mit welchen diesbezüglichen besonderen Bedürfnissen und Fähigkeiten sie ausgestattet sind. Dies wird als Einschätzen des Hundetyps bezeichnet.

Die Veranstalterin weist ausdrücklich darauf hin, dass es nicht bei jedem Hund zweifelsfrei möglich ist, diesen Typ zu bestimmen. Außerdem kann nicht garantiert werden, dass eine solche Einschätzung stimmt. Deshalb kann und wird die Veranstalterin keinerlei Haftung für das Ergebnis einer Einschätzung übernehmen, weder in Bezug auf dessen Richtigkeit noch auf etwaige Ereignisse, die vom Teilnehmer oder anderen Personen auf die Einschätzung zurückgeführt werden.

§ 6 Datenschutz

Die Veranstalterin erhebt, speichert, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten unter Einsatz von Datenverarbeitungsanlagen. Mit der Anmeldung und der damit verbundenen Anerkennung dieser AGB stimmt der Teilnehmer dieser Verwendung ausschließlich für interne Zwecke zu.

Die Veranstalterin ist nicht berechtigt, die Daten für andere als eigene Zwecke zur Kundenpflege zu verwenden. Ein Widerspruch gegen diese Verwendung in Schriftform ist möglich. Die Veranstalterin erhebt zu statistischen Zwecken Daten über die Hunde der Teilnehmer. Soweit diese veröffentlicht werden sollen, geschieht dies anonymisiert.

Die Veranstalterin erstellt während der Veranstaltungen Film- und Fotoaufnahmen. Diese sollen nicht nur den Haltern der Hunde ermöglichen, sich die Ereignisse noch einmal in Ruhe anschauen zu können, sondern auch bei entsprechender Eignung als Lehrmaterial zum Thema Hundeverhalten veröffentlicht werden. Der Teilnehmer erklärt in Kenntnis der Möglichkeit, dass auch er auf den Aufnahmen zu sehen sein könnte, mit Vertragsschluss sein ausdrückliches Einverständnis damit, dass auch solche Aufnahmen erstellt, bearbeitet und in unterschiedlicher Weise auch entgeltlich verwendet und veröffentlicht werden. Dieses Einverständnis ist zeitlich unbegrenzt, inhaltlich ausschließlich auf Lehrmaterial zum Hundeverhalten bezogen und es lassen sich hieraus keinerlei finanziellen Ansprüche ableiten. Die Veranstalterin ist verpflichtet, keinerlei Aufnahmen von erkennbaren Personen zu veröffentlichen, die nach durchschnittlichem Empfinden als peinlich, anstößig oder in sonstiger Weise als unangenehm wahrgenommen werden könnten.

Private Foto- und Filmaufnahmen dürfen in jeweiliger Absprache mit der Veranstalterin erstellt werden. Eine Veröffentlichung bedarf immer einer Genehmigung der Veranstalterin und der abgebildeten Personen.

§ 7 Unterlagen

Sämtliche Unterlagen, die im Rahmen einer Veranstaltung ausgehändigt werden, sind urheberrechtlich geschützt. Sie dürfen ausschließlich für private Zwecke verwendet werden. Ohne die schriftliche Genehmigung des Rechteinhabers dürfen sie weder vervielfältigt noch verbreitet werden. Kein Teil der Unterlagen darf in irgendeiner Form (durch Fotokopie, Mikrofilm oder ein anderes Verfahren) ohne schriftliche Genehmigung des Rechteinhabers reproduziert oder unter Verwendung elektronischer Systeme verarbeitet, vervielfältigt oder verbreitet werden.

§ 9 Klausel zur Unwirksamkeit

Sollten einzelne §§ dieser AGB nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam sein, so bleibt der Vertrag insgesamt jedoch wirksam. Anstelle dieser AGB gelten dann die gesetzlichen Bestimmungen.

§ 10 Gerichtsstand

Für alle Verträge gilt ausschließlich deutsches Recht. Der Gerichtsstand ist Mühlacker.