Hundeplan

Hundezentrum HSS

Nutzungsbedingungen von hundeplan.com

Geschäfts- und Nutzungsbedingungen von Hundezentrum HSS

1. Allgemeines/Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Vereinbarungen zwischen dem Hundezentrum HSS und dem Kunden („Hundehalter“). Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen des Hundehalters erkennen wir nur an, wenn wir diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben.

2. Anmeldung

Die Anmeldung zu unseren Trainingseinheiten (telefonisch, schriftlich oder persönlich) ist verbindlich, es sei denn, es ergibt sich aus diesen AGB etwas anderes. Durch den Vertragsschluss gelten diese AGB als anerkannt. 

3. Angebote, Preise und Unterrichtszeit

Das Hundezentrum HSS bietet Dienstleistungen im Bereich des Hundetrainings und der Hunde-Verhaltensberatung an. Die Dienstleistungen werden in Form von Trainingseinheiten erbracht, die entweder stundenbasiert, paketbasiert oder als Abonnement gebucht werden können. Sofern nicht anders vereinbart, gelten die bei der Buchung gültigen Preise.

Verspätungen oder Nichterscheinen des Hundehalters berechtigen nicht zur Minderung der Vergütung oder Nachholung der Trainingseinheit.

3.1 Stundenbasierte Dienstleistungserbringung

Im Stundenmodell erfolgt die Buchung einzelner Trainingseinheiten.

3.2 Paketbasierte Dienstleistungserbringung

Im Paketmodell erfolgt die Buchung konkretisierter Pakete von Trainingseinheiten.

3.3 Abonnementbasierte Dienstleistungserbringung

Bei einem Abonnement bucht der Kunde festgelegte Trainingseinheiten pro Monat, in Form von Gruppenstunden („Abomodell“).

3.3.1 Preisänderungen im Abomodell

Das Hundezentrum HSS behält sich vor, die im Rahmen dieses Vertrags festgelegten Preise des Abomodells angemessen und nach § 315 BGB an die Kostenentwicklung anzupassen. Dies betrifft sowohl Preiserhöhungen als auch -ermäßigungen, abhängig von Faktoren wie Veränderungen der Kosten für die Nutzung der Trainingsflächen, Personalkosten, Haftpflichtversicherungskosten oder sonstigen rechtlichen Rahmenbedingungen. Preiserhöhungen basieren dabei nur auf den Kostensteigerungen, die nicht durch Einsparungen in anderen Bereichen ausgeglichen werden können. Entsprechend werden Preise bei Kostensenkungen reduziert, sofern diese nicht durch Erhöhungen in anderen Bereichen kompensiert werden. Das Hundezentrum HSS wird bei Preisänderungen stets darauf achten, dass Kostensenkungen mindestens in gleichem Umfang preislich berücksichtigt werden wie Kostenerhöhungen. Änderungen sind ausschließlich zum Monatsersten möglich und werden dem Kunden mindestens 6 Wochen vor Wirksamwerden in Textform mitgeteilt. Bei einer Preiserhöhung von mehr als 5 % hat der Kunde das Recht, den Vertrag ohne Kündigungsfrist zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung in Textform zu kündigen. Über dieses Recht wird der Kunde in der Mitteilung zur Preisänderung gesondert informiert. Im Falle einer solchen Kündigung tritt die Preisänderung für den Kunden nicht in Kraft. Im Übrigen bleibt § 315 BGB unberührt.

3.3.2 Vertragsverlängerung und Kündigung im Abomodell

Während der Mindestvertragslaufzeit im Abomodell ist eine ordentliche Kündigung für beide Vertragsparteien frühestens zum Ende der Mindestvertragslaufzeit möglich. Die Kündigung muss spätestens einen Monat vor Ablauf dieser Frist in Textform erfolgen. Wird die Kündigungsfrist versäumt, verlängert sich der Vertrag um einen weiteren Monat. Nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit wandelt sich das Abonnement in ein Monats-Abo um, das von beiden Parteien mit einer Frist von einem Monat in Textform gekündigt werden kann. Diese Regelung berührt nicht andere Kündigungsbestimmungen dieser AGB oder gesetzliche Regelungen (mit Ausnahme der §§ 620 (2), 621 BGB).

3.4. Workshops und Seminare

Die vertraglich vereinbarte Leistung ergibt sich aus der jeweiligen Beschreibung der Veranstaltung und der Teilnahmebestätigung, wie sie auf der Webseite www.hundezentrum-hss.de veröffentlicht bzw. dem Teilnehmer schriftlich/per Mail zugänglich gemacht wurden. Die Angaben zu den einzelnen Veranstaltungen sind so, wie sie in der Teilnahmebestätigung gemacht werden, bindend. Die Veranstalterin behält sich jedoch vor, sie zu verändern, wenn dies aus unvorhersehbaren, organisatorischen, rechtlichen oder tatsächlichen Gründen gerechtfertigt ist. Über diese Veränderungen wird so zeitnah wie möglich informiert. Soweit die Veränderungen nicht unerheblich sind, steht dem Teilnehmer das Recht zu, von der Veranstaltung zurückzutreten. Gegebenenfalls bereits gezahlte Teilnehmergebühren werden zurückgezahlt. Unerheblich sind insbesondere der Wechsel eines Veranstaltungsortes um weniger als 40 km und eine Verspätung des Beginns der Veranstaltung von weniger als 90 Minuten. Ein früherer Beginn um weniger als 90 Minuten ist ebenfalls unerheblich, wenn hierauf 24 Stunden vor geplantem Beginn auf der oben angegebenen Internetpräsenz oder per Mail hingewiesen wurde.

3.4.1. Rücktritt und Ausfall Workshops und Seminare

Bis 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn kann der Teilnehmer schriftlich ohne Begründung vom Vertrag zurücktreten. Eventuell gezahlte Teilnahmegebühren werden erstattet. Sagt der Teilnehmer bis zu 14 Tagen vorher ab, werden 50 % der Gebühr zurückerstattet, sollte der Teilnehmer kurzfristiger absagen, hat er das Recht, stattdessen einen Ersatzteilnehmer zu bestimmen. Dieser sollte in etwa dieselbe Anzahl Hunde haben wie er selbst, wenn es sich um eine Veranstaltung handelt, bei der Hunde eingeschätzt werden. Tut er das nicht, ist die Rückzahlung der Gebühr ausgeschlossen.

Ein Teilnehmer kann ohne Einhaltung einer Frist von der Veranstaltung ausgeschlossen werden, wenn er andere menschliche und/oder hündische Teilnehmer gefährdet oder die Veranstaltung in nicht unerheblichem Maße – insbesondere durch sozial unangemessenes Verhalten - stört oder sich sonst vertragswidrig verhält. Eine Erstattung gezahlter Gebühren ist in diesen Fällen ausgeschlossen. Die Veranstalterin kann eine Veranstaltung bis 14 Tage vor Beginn absagen, wenn die nötige Anzahl an Teilnehmern nicht erreicht wird. Sie kann vom Vertrag zurücktreten, falls die Veranstaltung z.B. wegen Erkrankung oder sonstiger unvorhergesehener Ereignisse, die sie nicht zu vertreten hat, ausfällt. In diesen Fällen hat der Teilnehmer keinerlei Ansprüche gegen den Veranstalter, die über die Rückzahlung eventuell geleisteter Teilnahmegebühren hinausgehen. Insbesondere haftet er nicht für Aufwendungen, die der Teilnehmer in Erwartung der Veranstaltung gemacht hat, z.B. für Fahr- und Übernachtungskosten.

4. Bezahlung und Zahlungsverzug

Die Zahlung für das Stunden- und Paketmodell ist sofort bei Buchung fällig. Im Abomodell sind die Entgelte bis zum dritten Tag eines Monats fällig.

Bei Zahlungsverzug ist das Hundezentrum HSS berechtigt, den Hundehalter vom Training auszuschließen und gegebenenfalls den Vertrag fristlos zu kündigen.

5. Trainingsabsage

5.1 Durch das Hundezentrum HSS

Das Hundezentrum HSS kann Trainingseinheiten bis 24 Stunden vor Beginn absagen. Bei kurzfristigen Absagen aufgrund von Wetterbedingungen oder Gefahrensituationen ist dies ebenfalls möglich.

5.2 Durch den Hundehalter

Termine müssen vom Hundehalter spätestens 24 Stunden vorher abgesagt werden. Nicht rechtzeitig abgesagte Termine werden voll berechnet.

6. Leistungsinhalt und Trainingsabsage im Abomodell

6.1 Allgemeines

Bei Buchung eines Abonnements beim Hundezentrum HSS sind Sie berechtigt, an drei Trainingseinheiten pro Kalendermonat teilzunehmen. Diese finden in einem bei der Buchung festgelegten regelmäßigen Zeitfenster statt, das den Wochentag und die Uhrzeit umfasst.

Das Hundezentrum HSS kann Ihnen über diesen Rahmen hinaus zusätzliche Trainingseinheiten anbieten. Wenn Sie diese nutzen, wird dies als Guthaben auf Ihre bereits geleisteten Trainingseinheiten angerechnet („Stundenguthaben“). Sollte Hundezentrum HSS später Ansprüche auf Teilnahme an weiteren Trainingseinheiten gegen dieses Guthaben verrechnen, wird eine Absage der betroffenen Trainingseinheit mindestens eine Woche im Voraus angekündigt.

6.2 Änderung der Zeitfenster

Die festgelegten Zeitfenster für die Trainingseinheiten können nach dem Ermessen des Hundezentrum HSS angepasst werden. Diese Änderungen werden mindestens eine Woche vorher bekannt gegeben.

Eine Absage einer Trainingseinheit durch das Hundezentrum HSS kann auch kurzfristig erfolgen, wenn die Wetterbedingungen eine effektive Durchführung nicht zulassen oder eine Gefahr für die Teilnehmer und/oder deren Hunde darstellen. Dies gilt insbesondere bei Wetterwarnungen der Stufen 2-4 durch den Deutschen Wetterdienst

7. Trainingsorte

Die Trainings finden an vereinbarten Orten statt, die durch das Hundezentrum HSS geändert werden können.

8. Keine Erfolgsgarantie

Eine Erfolgsgarantie für das Training kann nicht gegeben werden, da der Erfolg maßgeblich vom Hundehalter und seinem Hund abhängt.

9. Ausrüstung während des Unterrichts

Der Hundehalter ist für die angemessene Ausrüstung und Überprüfung der Funktionsfähigkeit von Leine und Halsband/Brustgeschirr des Hundes verantwortlich.

10. Allgemeine Vereinbarungen

Das Hundezentrum HSS passt die Trainingsanforderungen an und behält sich das Recht vor, Hunde oder Hundehalter von der Teilnahme auszuschließen.

11. Höhere Gewalt

Bei höherer Gewalt wird das Hundezentrum HSS von der Leistungspflicht befreit. Bei anhaltender höherer Gewalt kann auf Online-Training umgestellt werden.

12. Sonstige Pflichten des Hundehalters

Der Hundehalter muss sicherstellen, dass sein Hund angemeldet, versichert und gesund ist. Der Hundehalter ist während des Trainings für seinen Hund verantwortlich.

13. Haftung und Haftungsbeschränkungen

Die Haftung vom Hundezentrum HSS ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Der Hundehalter ist während der Trainingseinheiten für seinen Hund verantwortlich.

13.1 Teilnahmebedingungen und Haftungsausschluss

Die Teilnahme an den Veranstaltungen erfolgt auf eigene Gefahr. Die Veranstalterin haftet für keinerlei Schäden, die von Teilnehmern, Dritten oder deren Hunden herbeigeführt werden.

Sofern Hunde bei den Veranstaltungen zugelassen sind, haftet der Halter bzw. der Teilnehmer, der diese Hunde zur Veranstaltung mitgebracht hat, für alle Schäden, die sein Hunde erleiden oder die durch seine Hunde verursacht werden, auch dann, wenn er auf Veranlassung der Veranstalterin handelt und beispielsweise den Hund von der Leine löst. Der Teilnehmer ist verpflichtet der Veranstalterin mitzuteilen, wenn er nicht der rechtmäßige Eigentümer der mitgeführten Hunde ist.

Die mitgeführten Hunde müssen haftpflichtversichert sein und über einen ausreichenden Schutz gegen Tollwut verfügen. Der Teilnehmer verpflichtet sich, keine Hunde mitzubringen, die ansteckende Erkrankungen haben.

Er verpflichtet sich ebenfalls, den Veranstalter vor Beginn der Veranstaltung über auffällige Verhaltensweisen seiner Hunde wie übermäßige Ängstlichkeit oder Aggressivität und über Läufigkeit zu informieren. In der Regel stellen diese Besonderheiten keinen Ausschlussgrund für die Teilnahme dar, sie müssen nur gesondert durch Ergreifung passender Maßnahmen berücksichtigt werden.

13.2.Veranstaltungen mit Einschätzung von Hunden

Einige Veranstaltungen dienen auch dazu, von den Hunden zu erfahren, welche spezifischen Funktionen und Aufgaben sie natürlicher Weise in einer Hundegruppe erfüllen können und wollen und mit welchen diesbezüglichen besonderen Bedürfnissen und Fähigkeiten sie ausgestattet sind. Dies wird als Einschätzen des Hundetyps bezeichnet.

Die Veranstalterin weist ausdrücklich darauf hin, dass es nicht bei jedem Hund zweifelsfrei möglich ist, diesen Typ zu bestimmen. Außerdem kann nicht garantiert werden, dass eine solche Einschätzung stimmt. Deshalb kann und wird die Veranstalterin keinerlei Haftung für das Ergebnis einer Einschätzung übernehmen, weder in Bezug auf dessen Richtigkeit noch auf etwaige Ereignisse, die vom Teilnehmer oder anderen Personen auf die Einschätzung zurückgeführt werden.

14. Datenschutz

Die Veranstalterin erhebt, speichert, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten unter Einsatz von Datenverarbeitungsanlagen. Mit der Anmeldung und der damit verbundenen Anerkennung dieser AGB stimmt der Teilnehmer dieser Verwendung ausschließlich für interne Zwecke zu.

Die Veranstalterin ist nicht berechtigt, die Daten für andere als eigene Zwecke zur Kundenpflege zu verwenden. Ein Widerspruch gegen diese Verwendung in Schriftform ist möglich. Die Veranstalterin erhebt zu statistischen Zwecken Daten über die Hunde der Teilnehmer. Soweit diese veröffentlicht werden sollen, geschieht dies anonymisiert.

14.1. Bild- und Tonmaterial

Die Veranstalterin erstellt während der Veranstaltungen Film- und Fotoaufnahmen. Diese sollen nicht nur den Haltern der Hunde ermöglichen, sich die Ereignisse noch einmal in Ruhe anschauen zu können, sondern auch bei entsprechender Eignung als Lehrmaterial zum Thema Hundeverhalten veröffentlicht werden. Der Teilnehmer erklärt in Kenntnis der Möglichkeit, dass auch er auf den Aufnahmen zu sehen sein könnte, mit Vertragsschluss sein ausdrückliches Einverständnis damit, dass auch solche Aufnahmen erstellt, bearbeitet und in unterschiedlicher Weise auch entgeltlich verwendet und veröffentlicht werden. Dieses Einverständnis ist zeitlich unbegrenzt, inhaltlich ausschließlich auf Lehrmaterial zum Hundeverhalten bezogen und es lassen sich hieraus keinerlei finanziellen Ansprüche ableiten. Die Veranstalterin ist verpflichtet, keinerlei Aufnahmen von erkennbaren Personen zu veröffentlichen, die nach durchschnittlichem Empfinden als peinlich, anstößig oder in sonstiger Weise als unangenehm wahrgenommen werden könnten.

Das Hundezentrum HSS darf Bild- und Tonaufnahmen für Werbezwecke verwenden

Private Foto- und Filmaufnahmen dürfen in jeweiliger Absprache mit der Veranstalterin erstellt werden. Eine Veröffentlichung bedarf immer einer Genehmigung der Veranstalterin und der abgebildeten Personen.

15. Urheberrecht

Unterrichtsmaterialien unterliegen dem Urheberrecht und dürfen nur für private Zwecke genutzt werden.

16. Gerichtsstand

Für Verträge mit Kaufleuten oder juristischen Personen des öffentlichen Rechts ist das Gericht am Geschäftssitz von Hundezentrum HSS zuständig.

Datenschutz

Das Hundezentrum HSS verarbeitet personenbezogene Daten des Hundehalters gemäß der Datenschutz-Grundverordnung.

Dienstleistungs-Informationspflichten

Pflichtinformationen gemäß DL-InfoV sind auf Anfrage erhältlich.